Ab 1. Januar 2022 greifen neue Regelungen bei der Intrastat Meldung:
Die Meldungen müssen ab diesem Zeitpunkt zusätzliche Daten wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware enthalten.
Während die entsprechenden Datenfelder schon heute in der Intrastat Meldung enthalten sein konnten, werden diese aber ab Januar 2022 zur Pflicht.
Haben Sie die infra:NET Schnittstelle im Einsatz, muss dazu ein Intrastat Update installiert werden. Sprechen Sie uns gerne an.